Mit jedem Jahr schreitet die Digitalisierung voran, und damit auch die Relevanz einer eigenen Webpräsenz für Gewerbetreibende. Zu Ihrem Vorteil lassen sich Onlineauftritte jeder Art heute mit wenigen Klicks in Eigenregie erstellen. Nun möchten Sie sich als Unternehmen rundum rechtlich absichern und auf keinen Fall etwas falsch machen. Lesen Sie nach, welche Steuer die Gewerbetreibenden in Deutschland zu zahlen haben und welche Angaben zur steuerlichen Identifikation Sie in Ihre Website integrieren müssen.
Website mit Baukastensoftware aufbauen – schnell und günstig zum eigenen Internetauftritt
Anders als noch vor wenigen Jahren gestaltet sich die Websiteserstellung heute nahezu spielend leicht. Den Grund für diese Wende stellen die smarten Website-Builder oder Baukastensysteme dar. Bei der Software ist der Name Programm: In einem virtuellen Baukasten finden Sie mehrere vorgefertigte Module vor, die Sie beim Aufbau Ihrer Firmenwebsite verwenden können. Programmiererkenntnisse sind dafür nicht erforderlich, denn die Integration von Text- und Bildfeldern, Kontaktformularen oder Buttons erfolgt per Drag & Drop. Liegt Ihnen der Content bereits vor, nimmt die Erstellung einer Homepage nur wenig Zeit in Anspruch.
Rechtstexte für Ihre Webpräsenz – verpflichtende und optionale Angaben
Neben den Bausteinen selbst bieten ausgereifte Baukastensysteme eine Reihe an Webdiensten, die unter anderem für Ihre Rechtssicherheit relevant sind und Sie zuverlässig vor teuren Abmahnungen schützen. Mithilfe der sogenannten Rechtstexte-Generatoren erstellen Sie Inhalte, die nicht nur präzise an Ihr Business-Profil angepasst sind, sondern auch fortlaufend je nach der Gesetzeslage aktualisiert werden.
Impressum
Das Impressum ist eines der wichtigsten Texte und darf auf keiner geschäftlichen Website fehlen. Durch diese Daten lassen Sie sich eindeutig identifizieren. Ihr Impressum soll zwingend folgende Angaben enthalten: Ihren vollständigen Namen und die Firmenadresse sowie Kontaktinformationen und die Rechtsform Ihres Unternehmens. Weiterhin gehört ins Impressum eine steuerliche Identifikation in Form von Ihrer Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID.
Datenschutzerklärung
Wenn Ihre Website durch das Anlegen von Kundenkonto, Anmeldung für einen Newsletter oder via Kontaktformular die personenbezogenen Nutzerdaten abfragt, dann sind Sie laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, eine Datenschutzerklärung in Ihre Website einzubinden. In diesem Rechtstext erklären Sie, welche Daten abgefragt werden, wofür Sie die Daten verwenden, wie lange Sie die Angaben speichern und ob Sie diese weitergeben.
Denken Sie außerdem daran, dass die sensiblen Daten zum Server nur verschlüsselt übertragen werden dürfen. Also ist eine HTTPS-Seite Pflicht.
Cookie-Hinweis
Für fast alle gewerblichen Internetpräsenzen ist ein solcher Hinweis zwingend erforderlich. Ihre Besucher müssen der Verwendung optionaler Tracking- oder Analyse-Cookies ausdrücklich zustimmen. Über die Verwendung technisch notwendiger Cookies haben Sie die Nutzer in der Datenschutzerklärung bereits in Kenntnis gesetzt.
AGB
Vor allem im Bereich von E-Commerce sind Allgemeine Geschäftsbedingungen eine sinnvolle Ergänzung zu den verpflichtenden Rechtstexten. Die AGB dienen vor allem dem Käuferschutz, sichern aber auch Sie rechtlich ab. Unter anderem sind hier Informationen über die Zahlungsabwicklung, Lieferbedingungen und das Widerrufsrecht enthalten.
Gut zu wissen: Alle diese Texte sind am besten im Footer Ihrer Website zu verlinken, damit diese von jeder Unterseite sofort erreichbar sind.
Steuerliche Angaben im Impressum – was ist das?
Wie Sie jetzt wissen, gehört in Ihr Impressum eine Steuernummer. Da es gerade hier oft zur Verwechslung kommt, hier unsere Erläuterung.
Steuer-Identifikationsnummer
Seit 2008 erhält jeder, der in Deutschland wohnhaft ist, eine Steuer-ID. Die Steueridentifikationsnummer ist einzigartig und lässt sich nicht mehr ändern. Also begleitet Sie die Zahl Ihr Leben lang. Sie finden die Steuer-ID als Angestellter oder Beamter auf Ihrer Lohnabrechnung und auf der Einkommenssteuererklärung. Ins Impressum gehört diese Angabe jedoch nicht!

Steuernummer
Trotz der ähnlichen Bezeichnung ist die Steuernummer von der Steuer-ID klar zu unterscheiden. Sobald Sie als Gewerbetreibender erstmalig Ihre Steuererklärung abgeben, erhalten Sie vom Finanzamt unaufgefordert die Steuernummer. Diese besteht in der Regel aus 10 bis 13 Ziffern, getrennt durch Schrägstriche.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) benötigen Sie, wenn Sie unter anderem Geschäfte im europäischen Ausland abwickeln. Diese Nummer müssen Sie beim zuständigen Finanzamt schriftlich beantragen. Wichtig: Für Kleinunternehmen im Sinne des § 19 UStG ist keine Beantragung der USt-IdNr. erforderlich).
Wirtschafts-Identifikationsnummer
Seit 2024 wird in Etappen die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt, die analog zur Steuer-ID für alle Gewerbetreibende einheitlich und dauerhaft gelten soll. Diese Angabe ersetzt sowohl die Steuernummer als auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Weitere Steuernummer- und Steuer-ID-Unterschiede bei Jimdo entdecken?

